FORTBESTEHENSPROGNOSE
Jeder Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Beurteilung des Fortbestehens des Unternehmens („going concern-Prämisse“) vorzunehmen. Erscheint das Fortbestehen zweifelhaft, so ist spätestens in folgenden Fällen die Erstellung einer detaillierten Fortbestehensprognose geboten:
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Die Fortbestehensprognose hat im Ergebnis eine begründete Aussage darüber zu treffen, ob das Unternehmen in Zukunft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Dementsprechend hat eine positive Fortbestehensprognose auch die Beseitigung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung (mit allen daran geknüpften rechtlichen Konsequenzen) zur Folge.
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